Asia ist ein selbstreinigender Hydro-Pelletofen, der entwickelt wurde, um maximale Betriebsautonomie und dauerhaft hohe Leistung zu gewährleisten.
Dank des innovativen mechanischen Rollensystems zur automatischen Reinigung des Brennertopfs kann er über lange Zeiträume kontinuierlich arbeiten, ohne häufige manuelle Eingriffe zu erfordern, und sorgt dabei stets für eine effiziente und konstante Verbrennung. Der Brennertopf und die interne Struktur bestehen aus 310S-Edelstahl, einem Material mit sehr hoher thermischer Beständigkeit, das strukturelle Stabilität, dauerhaft glänzende Oberflächen und eine praktisch unbegrenzte Lebensdauer auch bei intensiver Nutzung garantiert.
Diese Version ist mit 5 Sternen zertifiziert, dem aktuell höchsten Energieeffizienzniveau auf dem Markt. Mit einer Nennleistung von 22 kW kann dieser Hydro-Pelletofen mit automatischer Reinigung Flächen von bis zu 195 m² beheizen und sorgt für konstanten Komfort bei optimiertem Verbrauch. Technisch ist das Modell identisch mit dem Asia 22 kW 5 Sterne, unterscheidet sich jedoch durch die vollständig geschlossene Tür ohne Sichtglas. Diese Ausführung macht ihn besonders geeignet für Installationen in Technikräumen oder Heizräumen, wo die Sicht auf die Flamme keine Priorität hat, während Robustheit und Zuverlässigkeit entscheidend sind.
Aufgrund seiner Bauweise und seines Einsatzzwecks kann er in jeder Hinsicht als Pelletkessel betrachtet werden, vergleichbar mit Modellen der höheren Leistungsklasse wie dem Vulkano mit 30 kW, wobei er gleichzeitig die selbstreinigende Technologie (wie bei der Standardversion 22 kW 5 Sterne mit automatischer Reinigung) beibehält, die die Handhabung vereinfacht und die Betriebsautonomie erhöht.
Dieses Produkt ist gemäß dem italienischen Gesetz DM 186/2017 mit 5 Sternen – der höchstmöglichen Einstufung – sowie gemäß der deutschen 1. BImSchV, Stufe 2, zertifiziert, erfüllt darüber hinaus die Anforderungen der Regensburger, Aachener und Münchener BStV und weist Emissions- und Wirkungsgradkriterien auf, die mit den Anforderungen der österreichischen Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG vergleichbar sind.

















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